Notgemeinschaft Nordhorn-Range

Staranwalt hält Bombodrom-Pläne für endgültig gescheitert

Beitrag vom 19.06.2009

Geulen: Urteil des Oberverwaltungsgerichts „vernichtend“ – Minister kann bis 13. Juli Revision einlegen

bm Berlin/Nordhorn. Für die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide und die Einrichtung eines Luft-Boden-Schießplatzes auf dem rund 14000 Hektar großen Gelände des ehemaligen „Bombodroms“ bei Wittstock/Dosse sieht der Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen keine „juristischen Chancen“ mehr. Der Staranwalt vertritt seit Jahren die Gegner des „Bombodroms“ in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Bundeswehr. Die Pläne der Bundeswehr für die Nutzung des Geländes seien „endgültig gescheitert“, meinte der Anwalt in Berlin nach Kenntnisnahme der schriftlichen Begründung der in dieser Sache Ende März ergangenen Urteile des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg.

Während eines Pressegesprächs im Vorfeld der Entscheidung des Bundestags-Petitionsausschusses in Berlin bezeichnete Geulen das nun auch schriftlich vorliegende OVG-Urteil als „vernichtend“ für das Verteidigungsministerium. Obwohl das OVG eine Revision gegen die Urteile beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat, ist das „Bombodrom“ nach Ansicht des Anwalts „tot“. Er sehe keine Möglichkeit, wie das Bundesverteidigungsministerium in der weiteren juristischen Auseinandersetzung doch noch erfolgreich sein könnte.

Nach den Worten des Rechtsanwalts hat die Bundeswehr 1993 – nach dem Abzug der russischen Truppen aus den ostdeutschen Bundesländern – mit dem Übungsplatz im dünn besiedelten Norden des Landes Brandenburgs ein Filetgrundstück erhalten. Dem Verteidigungsministerium werde von den Verwaltungsrichtern in Brandenburg und Berlin vorgeworfen, dass die Bundeswehr das erforderliche Planfeststellungsverfahren für die militärische Nutzung des Geländes nicht eingeleitet und durchgeführt habe.

Die Bevölkerung im Bereich des dort geplanten Luft-Boden-Schießplatzes sei in die Planungen der Bundeswehr für das Gelände nicht einbezogen worden. Zwar sei von der Wehrverwaltung die Lärmbelastung bei Tiefflügen und Bombenabwürfen auf dem Platz selbst geprüft, auf stichfeste Gutachten zur Lärmbelastung durch Tiefflüge in den Einflugschneisen sei jedoch gänzlich verzichtet worden. 27 Niederlagen in 27 Prozessen mit 65 bis 70 verschiedenen Richtern müssen nach Ansicht von Dr. Geulen „jeden überzeugen“.

Das Bundesverteidigungsministerium hat theoretisch die Möglichkeit, jetzt noch ein ordentliches Planfeststellungsverfahren einzuleiten, um eine militärische Nutzung des Geländes doch noch zu realisieren. Die Abwicklung eines solchen Verfahren würde jedoch einige Jahre in Anspruch nehmen, nicht auszuschließende Gerichtsverfahren im Anschluss an die Planfeststellung würden sich über weitere Jahre hinziehen.

Die militärische Nutzung des ehemaligen „Bombodroms“ war von der Bundeswehr stets auch unter dem Aspekt der „gerechten Lastenverteilung“ gefordert worden. Durch den Bau eines Luft-Boden-Schießplatzes sollte auch das Umfeld von Nordhorn-Range entlastet werden.

Der bisher rund 16 Jahre währende Rechtsstreit hat rund 850 000 Euro gekostet, wobei auf die Bundeswehr wegen der verlorenen Klagen allein 600 000 Euro entfielen. Das Geld der Kläger – das sind Bürgerinitiativen und andere in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern – stammt aus dem Haushalten von etlichen Kommunen und von zahlreichen Spendern. Das Verteidigungsministerium kann bis zum 13. Juli Revision gegen das Urteil einlegen. Mit dieser Revision müsste sich das Bundesverwaltungsgericht befassen. Das würde nach Ablauf eines Jahres zu einem Ergebnis führen. Eine Entscheidung von Verteidigungsminister Franz Josef Jung über eine mögliche Revision steht noch aus.