Beitrag vom 25.06.2010
Verhandlung im Juli
ddp Osnabrück. Der Streit um die Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Nordhorn-Range geht Mitte Juli mit einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück in eine weitere Runde.
Verhandelt wird ab 16. Juli die Klage der Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland, der Städte Nordhorn und Lingen, der Samtgemeinde Schüttorf sowie der Gemeinden Wietmarschen, Emsbüren und Gees, die eine weitere militärische Nutzung des Areals unterbinden wollen. Sollte eine generelle Schließung des Übungsgeländes nicht möglich sein, fordern die Kläger ersatzweise von der beklagten Bundesrepublik Deutschland, „innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens nach alternativen Standorten für einen derartigen Schießplatz zu suchen“.
Die Kläger machen geltend, dass die Bürger der Region schon jahrzehntelang durch die Lärmbelastung „ein Sonderopfer“ für die Allgemeinheit erbracht und sie Anspruch darauf hätten, „dass diese Last in absehbarer Zeit von anderen getragen“ werde.