Notgemeinschaft Nordhorn-Range

Kreis kämpft gegen die Range vor OVG weiter

Beitrag vom 06.08.2010

Nichtzulassungsbeschwerde soll eingereicht werden

Nachdem die gemeinsame Klage von Kreisen, Städten und Gemeinden gegen die Nutzung des Luft-Bodenschießplatzes Nordhorn-Range vom Verwaltungsgericht Osnabrück unlängst abgewiesen worden ist, will der Landkreis Grafschaft Bentheim nun bei der nächst höheren Instanz Gehör finden: Der Kreisausschuss hat mehrheitlich entschieden, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg einzulegen.

Da das Verwaltungsgericht die rechtlichen Hürden für ein Berufungsverfahren jedoch sehr hoch gelegt hat, soll beim OVG Lüneburg über die Nichtzulassungsbeschwerde ein Vorverfahren eingeleitet werden. Darin wird entschieden, ob ein Hauptverfahren zur Berufung überhaupt zugelassen werden kann oder nicht. Abgelehnt wurde in der KA-Sitzung am Donnerstag von der Mehrheit des Kreisausschusses und der Kreisverwaltung ein Antrag der SPD, weitere anwaltliche Unterstützung bei den erfolgreiche Anwälten des vergleichbaren „Bombodrom“-Verfahrens in Wittstock zu suchen und mit der Klagegemeinschaft abzustimmen.