Notgemeinschaft Nordhorn-Range

Brief der Notgemeinschaft an die Stadt Nordhorn sowie die im Rat der Stadt vertretenen Parteien

Beitrag vom 21.02.2015

An die Stadt Nordhorn sowie die im Rat der Stadt vertretenen Parteien

88. Änderung des Flächennutzungsplans, Ausweisung von fünf weiteren Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen

Die Bürgerinitiative Nordhorn-Range e.V. verfolgt bereits seit dem Jahre 2008 die Vision der Umwandlung des Luft- Boden- Schießplatzes Nordhorn-Range in ein Energiegewinnungsgebiet.

Im August 2012 gab es hierüber auf Bitten der Notgemeinschaft ein konstruktives Gespräch mit Vertretern der Stadt Nordhorn. Wir regten seinerzeit an, den Flächennutzungsplan für den Luft-, Boden-Schießplatz in ein Gebiet zur Energiegewinnung (Wind und Solar) zu ändern. In der Folge könnten die weiteren Anrainergemeinden des Platzes (Wietmarschen, Schüttorf, Geeste und Emsbüren) entsprechende Beschlüsse fassen.

Leider entschied sich die Verwaltung gegen die vorgeschlagene Änderung des FNP. Zwar sei eine Bauleitplanung mit Festsetzungen zu Windenergieanlagen grundsätzlich zulässig und könnte gemäß § 9 Abs.2 Nr. 2 BauGB bis zum Ende der militärischen Nutzung aufschiebend bedingt zugelassen werden. Es mache aber keinen Sinn, eine Bauleitplanung zu beginnen, wenn die Realisierung des Planes nicht gewährleistet sei und kostenaufwändige Planungsverfahren betrieben würden, die in keiner Weise eilten und bei der völlig ungewiss sei, ob sie jemals umgesetzt werden können. Die Notgemeinschaft hat seinerzeit im Hinblick auf die hohen Planungskosten ihren Vorschlag nicht weiter verfolgt.

Die jetzt eingeleitete Änderung des FNP auch in Bezug auf Nordhorn-Range macht jedoch das seinerzeitige Kostenargument hinfällig.

Wir greifen unsere damalige Argumentation wieder auf und bitten alle Ratsmitglieder, die Verwaltung, die Parteien und alle Bürger der Stadt, die historische Chance zu nutzen und durch eine mutige, zukunftsweisende Ratsentscheidung folgendes deutlich zu machen:

Für die militärische Nutzung von Nordhorn-Range gibt es in dieser Stadt keine Zukunft! Wir wollen eine friedliche Nutzung des Platzes zum Zwecke der Energiegewinnung und des Naturschutzes.

Der Rat der Stadt und die Verwaltung werden von uns aufgefordert, die 88. Änderung des FNP - wie auch vom Gesetzgeber gewünscht - auf das gesamte Stadtgebiet zu erweitern einschließlich der noch militärisch genutzten Schießplatzflächen. Das wäre ein unüberhörbares Signal in Richtung Bund und Land Niedersachsen, wo man vor der Ungerechtigkeit der jetzigen Lastenverteilung nach der Schließung des bayerischen Schießplatzes in Siegenburg wohl Augen und Ohren dicht verschlossen hält. Es hat sich offenbar noch nicht herumgesprochen: Der Luft-Boden Schießplatz Siegenburg ist von den U.S.A. am 10.12.2014 an den Freistaat Bayern zurückgegeben worden. Das Land Bayern hat unverzüglich dessen Umwandlung in ein Naturschutzgebiet begonnen.

Wenn sich nicht unsere Stadt mit den ihr grundgesetzlich übertragenen Selbstverwaltungsrechten energisch gegen die nunmehr völlig einseitige Belastung durch den Schießplatz Nordhorn-Range zur Wehr setzt, stellt sich die Frage, auf welch andere Weise wir uns in Berlin Gehör verschaffen wollen.

Nordhorn, 18. Feb. 2015

für die Notgemeinschaft Nordhorn-Range e.V.

Peter Ossenberg
Detlef Rüger