Notgemeinschaft Nordhorn-Range

Auch Range soll vor den Petitionsausschuss

Beitrag vom 27.06.2009

Kethorn richtet Ersuchen an Bundestag und Jung: Nutzung der Range unverzüglich einstellen

Von Thomas Kriegisch - Nordhorn/Berlin. Nachdem sich in der vergangenen Woche der Petitionsausschuss des Bundestages mit großer Mehrheit gegen eine Inbetriebnahme des „Bombodroms“ durch die Luftwaffe ausgesprochen und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zuvor mit Urteil vom 27. März 2009 die Berufung der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Luft-Boden-Schließplatz Wittstock abgelehnt hatte, macht sich in der Grafschaft die große Sorge breit, dass die mit Wittstock in Aussicht gestellte Entlastung des militärischen Übungsbetriebes auf Nordhorn-Range scheitern und alles beim Alten bleiben könnte.

„Wir Grafschafter Bürger sind nun schon seit mehr als 60 Jahren teilweise unerträglichen Lärmbelästigungen ausgesetzt. Diese einseitige Belastung der Menschen in unserer Region mit all ihren Risiken kann nicht mehr hingenommen werden“, schreibt Landrat Kethorn. Man sei in der Vergangenheit wiederholt durch die Politik vertröstet worden, dass mit der Inbetriebnahme von Wittstock die Lastenverteilung gerechter ausfallen würde.

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bedürfe es nun aber nicht nur einer juristischen, sondern auch politischen Entscheidung über das weitere Verfahren. Kethorn äußert die Erwartung, dass der Petitionsausschuss sich wie im Falle Wittstock entscheidet und sich auch gegen die weitere Nutzung von Nordhorn-Range ausspricht.

„Die Bevölkerung Nordhorns und der Region hat kein Verständnis mehr dafür, dass sie alleine die Lasten des Übungsbetriebs der Luftwaffe der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland tragen sollen“, schreibt Hüsemann und erinnert den CDU-Minister an seine Zusage, die er am 12. August 2009 bei einem Range-Besuch den Vertretern der vom Übungsbetrieb stark betroffenen Kommunen gegeben hatte: „Ich fordere Sie daher auf, die Versprechen, die Sie und die Verteidigungsminister vor Ihnen der Nordhorner Bevölkerung auf Entlastung des Übungsplatzes Nordhorn Range gegeben haben, ernsthaft weiter zu betreiben und die zugelassene Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts beim Bundesverwaltungsgericht fristgerecht einzureichen.“ Darüber hinaus ruft Nordhorns Bürgermeister den Verteidigungsminister dazu auf, „die notwendigen neuen planungsrechtlichen Schritte zur Inbetriebnahme des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock einzuleiten, umso zu der notwendigen gerechten Lastenverteilung des Übungsbetriebes der Luftwaffe der Bundeswehr in Deutschland zu gelangen“. Auch wenn es weiter oberstes Ziel der Region sei, den Bombenabwurfplatz Nordhorn-Range zu schließen, so ist aus Sicht Hüsemanns eine spürbare Entlastung für die Bevölkerung „unbedingt notwendig“.

In den Augen der Bürger könne es nur gerecht sein, wenn die Belastungen, die durch die Bundeswehr entstehen, auf alle Landstriche in der Bundesrepublik verteilt werden würden. „Noch besser wäre es aus meiner Sicht, wenn es gelänge, alle vorhandenen Übungsplätze in Deutschland zu schließen und so zur Gesamtentlastung zu kommen“, schreibt Hüsemann.